Ostsee-Zeitung l Mittwoch, 29. Oktober 2008 | Titelseite l 147 Wörter
Ministerium:Dong-Projekt verletzt EU-Recht
Schwerin (OZ/dpa) Erstmals hat sich ein Landesministerium gegen den Bau des umstrittenen Steinkohlekraftwerks in Lubmin ausgesprochen. Das Sozialministerium warnt vor einer Verschlechterung der Badewasserqualität und weist darauf hin, dass das Kraftwerk deutsches und EU-Recht verletzen würde. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte gestern, dass es sich hier um eine Stellungnahme einer Fachbehörde handele, das in das Genehmigungsverfahren einfließe. Das Schreiben war gestern überraschend während der Anhörungen in Greifswald öffentlich geworden. Darin befürchtet das Sozialministerium, dass sich durch die Kühlwassereinleitung das für den Menschen gefährliche Bakterium Vibrio vulnificus vermehren könnte. Die Badewasserqualität in Lubmin müsste heruntergestuft werden, der Seebad-Status der Gemeinde wäre gefährdet. Zudem drohen dem Land bei Verschlechterung der Badewasserqualität ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und Bußgelder in Höhe bis zu 329 Millionen Euro jährlich.
Ministerium:Dong-Projekt verletzt EU-Recht
Schwerin (OZ/dpa) Erstmals hat sich ein Landesministerium gegen den Bau des umstrittenen Steinkohlekraftwerks in Lubmin ausgesprochen. Das Sozialministerium warnt vor einer Verschlechterung der Badewasserqualität und weist darauf hin, dass das Kraftwerk deutsches und EU-Recht verletzen würde. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte gestern, dass es sich hier um eine Stellungnahme einer Fachbehörde handele, das in das Genehmigungsverfahren einfließe. Das Schreiben war gestern überraschend während der Anhörungen in Greifswald öffentlich geworden. Darin befürchtet das Sozialministerium, dass sich durch die Kühlwassereinleitung das für den Menschen gefährliche Bakterium Vibrio vulnificus vermehren könnte. Die Badewasserqualität in Lubmin müsste heruntergestuft werden, der Seebad-Status der Gemeinde wäre gefährdet. Zudem drohen dem Land bei Verschlechterung der Badewasserqualität ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und Bußgelder in Höhe bis zu 329 Millionen Euro jährlich.