Ende GuD_III
Ende des GuD III-Projektes
Lange erwartete Meldung in der Ostsee-Zeitung am 24.12.2014:
Lange erwartete Meldung in der Ostsee-Zeitung am 24.12.2014:
Ostsee-Zeitung l 25./26. September 2010 |
Gazprom gibt Lubmin einen Korb
Der russische Staatskonzern |
14.07.2010 BMU-Pressemitteilung: Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Norbert Röttgen haben in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzesentwurfs zur geplanten Erprobung von unterirdischen Lagerstätten für Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Der Gesetzentwurf wurde nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 zwischenzeitlich umfangreich überarbeitet.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete den vorgestellten Gesetzentwurf als Schnellschuss. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen drängten auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, um den Energiekonzernen EU-Fördergelder zu sichern. Dabei nähmen sie unkalkulierbare Risiken durch die unerprobte Technologie in Kauf.
Bereits am 24. Juni, 2009 war das Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung gescheitert, weil sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen konnten.CCS Gegenargumente finden Sie hier!
Ostsee-Zeitung l 7./8. August 2010 |
Berlin, 17. Juni 2010: Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.
Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten, trotz der so genannten Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer (EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt strenge Grenzwerte fest).
Darüber hinaus kommt es über die Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.
Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen.
Download Rechtsgutachten „Quecksilberbelastungen von Gewässern durch Kohlekraftwerke – Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit“