03. April 2008 | dpa/ Schweriner Volkzeitung
Verfahren verzögert
Das Genehmigungsverfahren für den Bau des in Lubmin geplanten Steinkohlekraftwerks verzögert sich. Die zuständige Behörde hat die Erörterungstermine für vier weitere Teilgenehmigungsverfahren abgesagt. Der Investor Dong Energy habe bisher die nachgeforderten Unterlagen zu noch offenen Fragen nicht eingereicht, sagte der Leiter des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur, Reinhard Stahlberg, gestern. Die Erörterungen waren ursprünglich Ende April und Anfang Mai geplant.
Dong ist eigenen Angaben zufolge am Dienstag über die Verschiebung der Termine informiert worden. Die Fachleute arbeiteten derzeit intensiv an den Nachforderungen, sagte Dong-Sprecher Michael Deutschbein. Ein neuer Erörterungstermin scheint im Juli möglich.
Das Amt hatte von den Dänen, die ursprünglich 2008 mit dem Bau des Zwei Milliarden Euro teuren Kraftwerks beginnen wollten, Nacharbeiten in insgesamt 27 Punkten gefordert. So wurde Dong beauftragt, vertiefende Untersuchungen zur Ausbreitung des Kühlwassers im Greifswalder Bodden und zur Erwärmung des Meerwassers vorzulegen. Auch fordert das Amt weitergehende Untersuchungen zur Badewasserqualität und zu den Konsequenzen für den Seebadstatus umliegender Gemeinden. Zudem will das Amt die Auswirkungen der Anreicherung von Schadstoffen wie Quecksilber und anderen Schwermetallen sowie Dioxin in der marinen Nahrungskette vertiefend dargestellt haben.
Das Kraftwerk ist wegen der befürchteten Auswirkungen auf Umwelt und Tourismus umstritten. Die Gegner des Kraftwerks haben mehr als 16 000 Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt. Mit der Volksinitiative wird der Landtag aufgefordert, sich im Interesse der Tourismusentwicklung sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes gegen den Kraftwerksbau auszusprechen.
Nach Angaben des Staatlichen Amtes hat Dong die Unterlagen für Anfang Mai angekündigt. Die Behörde will zudem bis zur nächsten Erörterung noch ein Gutachten des Instituts für Ostseeforschung in Warnemünde abwarten. Auch schloss das Amt eine neue Auslegung der Antragsunterlagen nicht aus.