Hinweise von RA Peter Kremer zu:
Einwendungen gegen die geplanten Kohlekraftwerke Lubmin
(Einwendungsfrist: 15. September 2008)
Die Umweltverbände BUND, WWF und NABU sowie die Bürgerinitiativen „Zukunft Lubminer Heide e.V.", „Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.", „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V." und „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin" werden gegen die geplanten Steinkohlekraftwerke in Lubmin von Fachleuten Einwendungen auch in der zweiten Runde des Einwendungsverfahrens erarbeiten lassen. Die Verbände und Bürgerinitiativen bieten allen denjenigen, die sich gegen die geplanten Kraftwerke wenden, an, sie in diesem zweiten Einwendungsverfahren wieder mit zu vertreten. Alle diejenigen, die schon auf der Unterschriftenliste für die erste Einwendungsrunde unterschrieben haben, werden automatisch auch in der zweiten Runde mit vertreten. Wer dies nicht wünscht, möge sich bitte beim WWF in Stralsund melden: WWF Ostseebüro, Knieperwall 1, 18439 Stralsund Tel.: 03831-297018 oder 280701, Fax: 03831-297599, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer noch nicht auf der Liste steht, muss sich auf der hier anhängenden Liste neu eintragen. Mit der Unterschrift auf der beigefügten Liste ermächtigen die Einwender die Verbände und Bürgerinitiativen, eine Einwendung in ihrem Namen abzugeben. Kosten sind mit dieser Ermächtigung nicht verbunden, es entstehen auch keine Kosten seitens der Behörde.
Die Umweltverbände und Bürgerinitiativen bitten jedoch alle Einwender, zusätzlich zu dieser „Zentraleinwendung" auch eigene separate Einwendungen zu erheben. Wichtig ist es, dass die individuelle Betroffenheit durch die geplanten Kraftwerke dargestellt wird.