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Erneuter Versuch der Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren:

 

Minister Backhaus: Heringsgutachten liefert keine Verweigerungsgründe

Nr. 238/09 - 26.08.2009 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Das vom Johann Heinrich von Thünen-Institut, Institut für Ostseefischerei Rostock (vTI/OSF) im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums und des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund erarbeitete Gutachten zu möglichen Auswirkungen  des geplanten Steinkohlekraftwerkes in Lubmin  auf die Fischbestände  der westlichen Ostsee und insbesondere auf den Bestand des Rügenschen Frühjahrsherings liegt jetzt vor.

Die Gutachter kommen dabei zu dem Schluss, dass "vom Betrieb des Kraftwerks keine unmittelbaren negativen Auswirkungen auf die Fischerei erwartet werden. Die Hauptwirkung der Abwassereinleitung wird für die Rekrutierung des Rügenschen Frühjahrsherings erwartet, die im schlechtesten Fall auf eine Reduzierung der Nachwuchsproduktion zwischen 4 und 7% geschätzt wird. Im Vergleich zur hohen natürlichen Variabilität der Rekrutierung ist eine solche Auswirkung zwar erheblich, aber weder katastrophal noch irreversibel. Aus den Ergebnissen dieser Studie lassen sich daher mit Blick auf die kommerzielle Fischerei und die Biologie mariner genutzter Fischarten keine Verweigerungsgründe für die Errichtung des Kraftwerks ableiten, wohl aber Empfehlungen, um die potentiellen Auswirkungen der Kühlwassereinleitung und insbesondere die Kumulierung der Wirkung von Stressoren auf Heringslaich und Larvenentwicklung zu minimieren."

"Das ist aus meiner Sicht das wichtigste Resultat des Gutachtens. Dieses Fazit der Wissenschaftler  ersetzt aber nicht die eigenständige Bewertung des Gutachtens durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Insofern können wir heute auch nur feststellen, dass mit dem Gutachten eine weitere Grundlage für eine Entscheidung  über die Genehmigungsfähigkeit geschaffen wurde – nicht mehr aber auch nicht weniger!", betonte der Minister auf der Pressekonferenz.

In dem Gutachten, das durch Dr. Christopher  Zimmermann, stellvertretender Institutsleiter des Instituts für Ostseefischerei (OSF) in Rostock,  auf der Pressekonferenz vorgestellt wurde, werden die aktuell vorhandenen  und potentiellen Laichgebiete im Einflussbereich des erwärmten Kraftwerkabwassers hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Reproduktion untersucht. Dies war erforderlich, da der Greifswalder Bodden das Hauptlaichgebiet des Rügenschen Frühjahrsherings ist. Im Verlauf der Genehmigungsverfahren hatte sich herausgestellt, dass die Angaben in den Antragsunterlagen und die sonstigen bereits bei den Behörden vorliegenden Informationen zu den Auswirkungen des Betriebs des geplanten Steinkohlekraftwerkes auf den Fischbestand der westlichen Ostsee nicht ausreichend sind.

Die von der Vorhabenträgerin vorgelegten Daten waren zum Teil rund 20 Jahre alt.  Allerdings waren auch keine ausreichende aktuellere  Daten verfügbar. Deshalb wurde durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Absprache mit dem Ministerium dieses Gutachten in Auftrag gegeben.

Weitere Informationen hier und eine Pressemedung von Helmut Holter (Die Linke) vom 26.8.2009.

Die Studie wude jetzt vom STAUN veröffentlicht. Hier herunterladen (Achtung: 27 MB!)

 

 


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