Ostsee-Zeitung l Wochenendausgabe, 20. September 2008 | Ostvorpommern | 322 Wörter
Lubmin erklärt sich zu Dong-Antrag

Wie äußert sich Lubmin zum Kohlekraftwerk? Darüber stimmten am Donnerstag die Vertreter der Gemeinde ab.

Lubmin Bei der Gemeindevertretersitzung am Donnerstagabend sprachen die Abgeordneten auch über das geplante Kohlekraftwerk. Das heißt, darüber gesprochen wurde fast gar nicht. Bürgermeister Dr. Klaus Kühnemann verwies in seiner Einführung lediglich auf die Tatsache, dass der Termin zur Vorlage der Stellungnahme durch die Gemeinde bereits verstrichen sei. Er habe daher fristgerecht seine eigene Stellungnahme abgegeben, die er durch die Zustimmung der Gemeindevertreter zu bestätigen hoffe. Für die etwa 20 Bürger, die zum öffentlichen Teil der Sitzung gekommen waren, fasste er dann den Inhalt seines Schreibens zusammen. Darin bekräftigte der Bürgermeister seine Zweifel, ob Lubmin der geeignete Standort für das Kohlekraftwerk sei. So führe die Inbetriebnahme des Kraftwerks zur Überschreitung der festgelegten Richtwerte von 40 Prozent CO2-Anteil in der Luft.
Dadurch könne es in der Folge zur Aberkennung des Seebadstatus kommen. „Gerade dieser Punkt belastet Lubmin enorm. Schließlich denken wir auch über den Ausbau zum Luftkurort nach, was bei Belastungswerten – gemäß eines uns vorliegenden Gutachtens – von voraussichtlich 42,5 Prozent unmöglich ist“, sagte der Ortsvorsteher. Das Kraftwerk trage ohnehin nicht zur Attraktivität von Lubmin bei, aber noch schlimmer sei die Zerstörung von bisher Erreichtem. Darüber hinaus seien die Schallemissionswerte, die Dong in seinem Antrag angegeben hätte, deutlich zu niedrig bemessen. Zu dieser Aussage erhielt Kühnemann Rückendeckung von mehreren Abgeordneten. Man bezweifele stark, dass die berechneten Werte zutreffend seien. So seien weder in der Bauphase noch für die Betriebsphase realistische Größen veranschlagt worden. Auch dies werde den Standort Lubmin inakzeptabel belasten. Schließlich wies der Bürgermeister daraufhin, dass der für die Befürworter zwingende Nachweis des öffentlichen Interesses nicht hinreichend begründet sei.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde seine Stellungnahme dann auch entsprechend mit sieben zu fünf Stimmen (bei zwei Enthaltungen) bestätigt. Wie weit die Einwände der Gemeinde am Ende berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedenfalls, dass die Entscheidungsträger damit erneut auf starke Vorbehalte der Bevölkerung treffen. 

DIRK SIMON