Genehmigungsverfahren zum STKKraftwerk

Die Einwendungsfrist endet also am 15.9.08.

Die neuen Unterlagen sind jetzt auf der Website des StAUN Stralsund:

http://www.staun-mv.de/cms2/StAUN_prod/StAUN/de/st/Themen/Immissions-_und_Klimaschutz/Antragsunterlagen_und_weitere_Umweltinformationen_zum_Vorhaben_Steinkohlekraftwerk_Lubmin/index.jsp

einzusehen!!!


Liebe BI-Mitglieder, liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

der Kampf geht weiter, der Antrag von Dong für den 2. Vorbescheid sowie für eine 1. Teilgenehmigung ist gestellt beim StAUN und wurde heute in den Zeitungen auch groß veröffentlicht (3 1/2 Seiten!).

Die öffentliche Auslegung in den Ämtern ist vom 1.8.08 bis einschließlich 1.9.08.

Die Einwendungsfrist endet also am 15.9.08.

Erörtert werden soll dann ab 28.10.08.

Nähere Informationen gibt es unter www.staun-mv.de
Es kommt die heiße Phase nun auf uns zu, eine 1. Teilgenehmigung hört sich sehr schlecht an. Wie schon erwähnt, sollten alle Gemeindevertreter darauf drängen, dass die Gemeinden, die das SKW abgelehnt haben, sich am Einwendungs- und ggf. Widerspruchsverfahren beteiligen. Und die Gemeinden, die das SKW noch nicht befasst haben, sollten dies vielleicht jetzt einmal tun.


 

Hinweise zu Einwendungen

Hinweise von RA Peter Kremer zu:

Einwendungen gegen die geplanten Kohlekraftwerke Lubmin

(Einwendungsfrist: 15. September 2008)

Die Umweltverbände BUND, WWF und NABU sowie die Bürgerinitiativen „Zukunft Lubminer Heide e.V.", „Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.", „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V." und „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin" werden gegen die geplanten Steinkohlekraftwerke in Lubmin von Fachleuten Einwendungen auch in der zweiten Runde des Einwendungsverfahrens erarbeiten lassen. Die Verbände und Bürgerinitiativen bieten allen denjenigen, die sich gegen die geplanten Kraftwerke wenden, an, sie in diesem zweiten Einwendungsverfahren wieder mit zu vertreten. Alle diejenigen, die schon auf der Unterschriftenliste für die erste Einwendungsrunde unterschrieben haben, werden automatisch auch in der zweiten Runde mit vertreten. Wer dies nicht wünscht, möge sich bitte beim WWF in Stralsund melden: WWF Ostseebüro, Knieperwall 1, 18439 Stralsund Tel.: 03831-297018 oder 280701, Fax: 03831-297599, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

Wer noch nicht auf der Liste steht, muss sich auf der hier anhängenden Liste neu eintragen. Mit der Unterschrift auf der beigefügten Liste ermächtigen die Einwender die Verbände und Bürgerinitiativen, eine Einwendung in ihrem Namen abzugeben. Kosten sind mit dieser Ermächtigung nicht verbunden, es entstehen auch keine Kosten seitens der Behörde.

Die Umweltverbände und Bürgerinitiativen bitten jedoch alle Einwender, zusätzlich zu dieser „Zentraleinwendung" auch eigene separate Einwendungen zu erheben. Wichtig ist es, dass die individuelle Betroffenheit durch die geplanten Kraftwerke dargestellt wird.

Weiterlesen: Hinweise zu Einwendungen

   

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